Luftraumklassen (A–G, CTR, TMA, RMZ, TMZ)

Übersicht

Der Luftraum ist in Klassen von A bis G unterteilt, wobei jede spezifische Regeln für Kommunikation, Trennung, Sichtbarkeit und angebotene Dienstleistungen vorsieht. Diese Klassifizierungen werden von der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) festgelegt, wobei die Umsetzungsdetails von Land zu Land leicht variieren können.

Der kontrollierte Luftraum umfasst die Klassen A bis E. Klasse F wird selten verwendet, und Klasse G ist unkontrolliert. Darüber hinaus werden bestimmte Luftraumtypen wie CTRs, TMAs, RMZs und TMZs über diese Klassen geschichtet, um spezifische Betriebsumgebungen in der Nähe von Flughäfen oder sensiblen Bereichen zu definieren.

Luftraumklassen

Klasse A

  • Nur IFR-Flüge sind erlaubt.
  • Für alle Flugzeuge wird eine vollständige ATC-Trennung gewährleistet.
  • Ständige zweiseitige Kommunikation und ATC-Freigabe sind erforderlich.
  • Unter keinen Umständen für VFR-Flüge verwendet.

Klasse B <span style="font-weight:normal;">(in den meisten europäischen Ländern nicht genutzt)</span>

  • Erlaubt sowohl IFR- als auch VFR-Flüge.
  • Alle Flugzeuge erhalten ATC-Trennung.
  • Erfordert Freigabe und kontinuierlichen Funkkontakt.
  • Typischerweise um große internationale Flughäfen herum (z. B. USA).

Klasse C

  • Erlaubt sind sowohl IFR- als auch VFR-Flüge.
  • IFR-Flüge erhalten Trennung von allen Flugzeugen; VFR erhält Trennung von IFR und Verkehrsinformationen zu anderen VFR.
  • Funkkontakt und Freigabe sind für beide erforderlich.

Klasse D

  • Erlaubt sind sowohl IFR- als auch VFR-Flüge.
  • IFR wird von IFR getrennt; VFR erhält nur Verkehrsinformationen.
  • ATC-Freigabe und zweiseitige Kommunikation sind erforderlich.
  • Üblich in CTRs (Kontrollzonen) um Regionalflughäfen.

Klasse E

  • IFR- und VFR-Flüge sind erlaubt.
  • IFR erhält Trennung; VFR wird nicht getrennt und benötigt keine Freigabe.
  • Funkkontakt ist für VFR in einigen Ländern nicht erforderlich, wird jedoch dringend empfohlen.
  • Beginnt oft ab 1.000 oder 2.500 ft AGL, je nach Region.

Klasse F

  • Hinweisluftraum (in Europa selten).
  • Eingeschränkter ATC-Service.
  • Wird nicht weit verbreitet oder in den meisten allgemeinen Luftfahrtbetrieben verwendet.

Klasse G

  • Unkontrollierter Luftraum.
  • Sowohl IFR- als auch VFR-Flüge sind erlaubt, jedoch wird keine ATC-Trennung bereitgestellt.
  • Funkbenutzung ist nicht vorgeschrieben, es sei denn, man befindet sich in ausgewiesenen RMZ/TMZ.
  • Die Piloten sind selbst für ihre Trennung verantwortlich.

Spezielle Luftraumtypen

CTR – Kontrollzone

Ein definierter Umfang kontrollierten Luftraums um einen Flughafen, der sich von der Oberfläche bis zu einer festgelegten oberen Grenze erstreckt.

  • Normalerweise Klasse D in Europa.
  • Erfordert ATC-Freigabe vor dem Eintritt.
  • Dient dem Schutz ankommenden und abfliegenden Verkehrs.

TMA – Terminalkontrollzone

Ein größeres Volumen kontrollierten Luftraums oberhalb von einem oder mehreren CTRs.

  • Konzipiert zur Abwicklung von ankommenden und abfliegenden IFR-Flügen.
  • Normalerweise Klasse C oder D.
  • Oft in komplexen Konfigurationen geschichtet.

RMZ – Funkpflichtzone

Ein Luftraum, in dem die Funkkommunikation für alle Flüge obligatorisch ist, auch wenn es sich um Klasse G handeln mag.

  • Entwickelt zur Steigerung der Situationswahrnehmung und Verkehrskoordination.
  • Keine ATC-Freigabe erforderlich, jedoch müssen Piloten Positions- und Absichtsmeldungen abgeben.

TMZ – Transponderpflichtzone

Alle Flugzeuge müssen einen funktionsfähigen Transponder betreiben (in der Regel Mode S).

  • Keine ATC-Freigabe erforderlich, sofern nicht im kontrollierten Luftraum.
  • Überschneidet sich oft mit RMZs oder stark frequentierten Klasse-G-Korridoren.

Wichtige Hinweise

  • VFR-Piloten müssen sich der Luftraumklasse, in der sie operieren, bewusst sein und die jeweiligen Anforderungen einhalten.
  • Das Betreten des kontrollierten Luftraums (A–D) ohne Freigabe ist ein Verstoß und kann zu Durchsetzungsmaßnahmen führen.
  • Luftraumklassen sind in Luftfahrtdiagrammen dargestellt und sollten im Rahmen der Flugplanung gründlich überprüft werden.