Die Vorrangregeln in der Luftfahrt legen fest, welches Flugzeug Vorfahrt hat, wenn zwei oder mehr Flugzeuge sich auf kreuzenden Flugbahnen befinden. Diese Regeln helfen, Kollisionen zu vermeiden, insbesondere unter Sichtflugregeln (VFR), bei denen die Piloten für das Sehen und Ausweichen verantwortlich sind.
Die Regeln sind international von der ICAO standardisiert und in die nationalen Luftraumvorschriften integriert. Alle Piloten müssen mit ihnen vertraut sein und sie korrekt anwenden.
Ein Flugzeug, das Vorfahrt hat, muss seinen Kurs und seine Geschwindigkeit beibehalten, während das andere Flugzeug ausweichen und ein Vorbeifliegen vermeiden soll, sofern dies nicht unbedingt notwendig ist.
Prioritätsordnung | Flugzeugtyp |
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1 | Notfallflugzeug (z. B. MAYDAY) |
2 | Gezogene oder manövrierunfähige Flugzeuge |
3 | Luftschiffe |
4 | Segelflugzeuge |
5 | Ballons |
6 | Angetriebene Flugzeuge im normalen Betrieb |
Hinweis: Flugzeuge mit niedrigerer Priorität müssen Flugzeugen mit höherer Priorität den Vorrang gewähren.
Situation | Wer hat Vorfahrt? |
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Kreuzende Flugbahnen (gleiche Höhe) | Das rechts befindliche Flugzeug |
Überholen | Das überholte Flugzeug (Überholen erfolgt von rechts) |
Gegenanflug | Beide müssen den Kurs nach rechts ändern |
Flugzeug im Endanflug | Hat Vorrang vor anderen im Umlauf oder am Boden |
Landendes Flugzeug vs. taxiendes Flugzeug | Das landende Flugzeug hat Vorrang |
Situation | Priorität |
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Flugzeug in Not | Hat absolute Priorität |
Flugzeug im Endanflug oder landend | Hat Vorrang vor anderem Luft- und Bodentverkehr |
Notfallfahrzeuge am Boden | Müssen Flugzeugen weichen, sofern sie nicht unter Kontrolle sind |
Anflug auf einen unkontrollierten Flugplatz | Flugzeug im Endanflug hat Vorrang; ansonsten gelten die üblichen Muster- und Kommunikationsverfahren |
Die Nichteinhaltung der Vorrangregeln kann zum Lizenzverlust, zu Sicherheitsuntersuchungen oder zu Kollisionsrisiken führen. Diese Regeln gelten in kontrolliertem wie in unkontrolliertem Luftraum, sofern keine expliziten Trennanweisungen durch die Flugsicherung vorliegen.