Aeronautische Informationspublikation (AIP)

Definition

Die AIP ist ein umfassendes, rechtlich verbindliches Referenzdokument, das von der nationalen Luftfahrtbehörde eines Landes veröffentlicht wird. Es enthält alle wesentlichen Informationen, die für die Luftnavigation relevant sind, einschließlich Flughafendaten, Luftraumstruktur, Navigationshilfen, Kommunikationsverfahren und regulatorische Anforderungen.

Jedes Land führt seine eigene AIP, die einer standardisierten Struktur folgt, wie sie von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) festgelegt wurde.

Zweck

  • Flugvorbereitung
  • Einhaltung von Rechtsvorschriften und Verfahren
  • Betriebsbewusstsein für Piloten, Fluglotsen und Disponenten

Es ist ein verbindliches Nachschlagewerk sowohl für Sichtflugregeln (VFR) als auch für Instrumentenflugregeln (IFR), insbesondere für internationale Flüge.

Aufbau (ICAO-Format)

GEN (Allgemein)

  • Kontaktinformationen der Luftfahrtbehörden
  • Lizenzanforderungen
  • Luftraumregeln
  • Meteorologische und SAR-Dienste
  • Gebühren für Flughafen- und Luftverkehrsdienste

ENR (Enroute)

  • Klassifizierung und Struktur des Luftraums
  • Navigationshilfen und Routen
  • ATC-Verfahren
  • Trennungsdienste im Luftverkehr
  • Vorgaben für die Flugplanung

AD (Flugplätze)

  • Detaillierte Flughafendaten für jeden registrierten Flugplatz
  • Start- und Landebahn-Spezifikationen, Beleuchtung, Rollwege, Parkpositionen
  • Funkfrequenzen
  • Anflug-, Abflug- und Anfahrtsverfahren
  • Karten und Hindernisdaten

Format & Zugriff

Die meisten Länder veröffentlichen ihre AIP in digitalem Format und stellen sie online zur Verfügung, entweder frei zugänglich oder über Abonnementdienste. Zum Beispiel:

  • Deutschland: AIP bereitgestellt von der DFS Deutsche Flugsicherung
  • Österreich: AIP verfügbar über Austro Control
  • Frankreich: Über SIA (Service de l’Information Aéronautique)

Aktualisierungen

AIPs werden regelmäßig durch Änderungen (AIRAC-Zyklen) entsprechend den ICAO-Zeitplänen aktualisiert. Diese Änderungen werden im Voraus angekündigt und stellen sicher, dass alle aeronautischen Daten aktuell und genau bleiben.

  • NOTAM – Luftfahrtmitteilungen für vorübergehende Änderungen, die noch nicht in der AIP enthalten sind
  • AIC – Aeronautische Informationsschreiben für allgemeine oder administrative Informationen
  • SUP – Ergänzungen für wesentliche vorübergehende Änderungen (z. B. Flugshows, Start- und Landebahnsperrungen)

In der Praxis

Vor dem Flug überprüfen Piloten die AIP, um zu kontrollieren:

  • Daten zu Zielflughafen und alternativen Flughäfen
  • Funkfrequenzen
  • Verfügbare Navigationshilfen und Anflugverfahren
  • Luftraumstruktur und -beschränkungen entlang der Strecke
  • Lokale Vorschriften und Betriebsregeln

Die Verwendung veralteter oder falscher AIP-Daten kann zu Verstößen gegen Vorschriften oder Sicherheitsproblemen führen.