BFZ (in Österreich: Beschränktes Funkerzeugnis) bzw. BZF (in Deutschland: Beschränktes Sprechfunkzeugnis) bezeichnet ein eingeschränktes Funksprechzeugnis. Es qualifiziert Privatpiloten, Funkkommunikation unter bestimmten Bedingungen im nationalen Luftraum durchzuführen.
BFZ und BZF sind funktional äquivalent, unterscheiden sich jedoch in der Namensgebung je nach ausstellender Behörde oder Land.
Das BFZ/BZF ist in erster Linie für folgende Zwecke vorgesehen:
In Deutschland gibt es zwei Versionen des BZF:
BZF I umfasst alle Privilegien des BZF II sowie die Kompetenz zur englischen Kommunikation.
Die BZF/BFZ-Prüfung umfasst in der Regel:
Die Prüfung wird von nationalen Luftfahrtbehörden wie der LBA (Deutschland) oder Austro Control (Österreich) durchgeführt.
Das Zertifikat selbst verfällt nicht, jedoch muss die Sprachkompetenz je nach ICAO-Sprachniveau (in der Regel alle 4–6 Jahre für Englisch) erneuert werden.