BFZ / BZF

Definition

BFZ (in Österreich: Beschränktes Funkerzeugnis) bzw. BZF (in Deutschland: Beschränktes Sprechfunkzeugnis) bezeichnet ein eingeschränktes Funksprechzeugnis. Es qualifiziert Privatpiloten, Funkkommunikation unter bestimmten Bedingungen im nationalen Luftraum durchzuführen.

BFZ und BZF sind funktional äquivalent, unterscheiden sich jedoch in der Namensgebung je nach ausstellender Behörde oder Land.

Anwendungsbereich und Nutzung

Das BFZ/BZF ist in erster Linie für folgende Zwecke vorgesehen:

  • Flüge nach Sichtflugregelung (VFR)
  • Ausschließlich in deutscher Sprache
  • Innerhalb deutschsprachiger Länder, insbesondere im Luftraum der Klassen G, E und D

Es eignet sich besonders für Privatpiloten (PPL), die nach VFR fliegen und keine englischsprachige Kommunikation oder IFR-Verfahren benötigen.

Varianten (Deutschland – BZF)

In Deutschland gibt es zwei Versionen des BZF:

Typ Bezeichnung Sprache Verwendung
BZF I Beschränktes Sprechfunkzeugnis I Deutsch und Englisch Erforderlich für internationalen oder englischen ATC
BZF II Beschränktes Sprechfunkzeugnis II nur Deutsch Gültig für inländische Flüge nach VFR

BZF I umfasst alle Privilegien des BZF II sowie die Kompetenz zur englischen Kommunikation.

Prüfungsinhalt

Die BZF/BFZ-Prüfung umfasst in der Regel:

  • Theorie: Vorschriften, Luftraumstruktur, Funkverfahren
  • Praxis: Simulierte ATC-Kommunikation unter Verwendung standardisierter ICAO-Phraseologie
  • Sprache: Bei BZF I müssen die Kandidaten die Kompetenz in Deutsch und Englisch im Funkverkehr nachweisen

Die Prüfung wird von nationalen Luftfahrtbehörden wie der LBA (Deutschland) oder Austro Control (Österreich) durchgeführt.

Gültigkeit

Das Zertifikat selbst verfällt nicht, jedoch muss die Sprachkompetenz je nach ICAO-Sprachniveau (in der Regel alle 4–6 Jahre für Englisch) erneuert werden.

Vergleich zu anderen Zertifikaten

Zertifikat Sprache IFR Internationaler Einsatz VFR
BFZ/BZF II nur Deutsch
BZF I Deutsch + Englisch
AFZ/AZF Deutsch + Englisch

Fazit

Das BFZ bzw. BZF II ist ideal für neue VFR-Piloten, die lokal in deutschsprachigen Gebieten operieren. Für grenzüberschreitende oder IFR-Operationen ist BZF I oder AFZ erforderlich.